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3550 Langnau
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Willkommen beim Regionalen Sozialdienst Oberes Emmental

Wir beraten alle Einwohner/-innen der Verbands-gemeinden (Ausländer/-innen nur mit B und C Ausweis) unabhängig ihres Geschlechts, Alters und ihrer Religion. Wir beraten Einzelpersonen, Paare und Familien. Die Dienstleistungen des RSD sind grundsätzlich kostenlos. Die Gespräche sind vertraulich und unterliegen der Schweigepflicht.

 

Sozialberatung
Wir bieten Ihnen Beratung in schwierigen Lebenssituationen und beantworten Ihre Fragen zu folgenden Themenbereichen:

  • Trennung und Scheidung
  • Suchtproblematik
  • Erziehungsschwierigkeiten
  • Familiäre Probleme
  • Fragen zu Sozialversicherungen
  • Vernetzung mit geeigneten Fachstellen

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Finanzielle Beratung und Unterstützung

  • Sozialhilfe
    Bei finanzieller Bedürftigkeit richten wir entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse Sozialhilfe aus.
  • Zuschuss nach Dekret
    Wenn Ihre AHV– oder IV-Rente trotz Ergänzungsleistungen (EL) nicht für Ihren Lebensunterhalt ausreicht, können Sie Zuschüsse des Kantons Bern beantragen.
  • Alimentenbevorschussung und -inkasso
    Auf Gesuch hin können Kinderalimente bevorschusst werden. Sie können uns ausserdem damit beauftragen, die geschuldeten Unterhaltsbeiträge für Kinder und Ehegatten einzufordern.
  • Freiwillige Lohnverwaltung
    Falls Sie Schwierigkeiten bei der Einteilung ihrer Finanzen haben, verwalten wir gemeinsam mit Ihnen ihr Lohn– bzw. Renteneinkommen oder ihr Vermögen. Ziel der Beratung ist, dass Sie ihr Budget wieder eigenständig verwalten können.
  • Budgetberatung
    Sie können sich unverbindlich für eine Budget– und Schuldenberatung anmelden.

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Kindes- und Erwachsenenschutz

  • Gefährdungsmeldungen
    Wenn bei einer Vormundschafts-behörde der Verbandsgemeinden eine Gefährdungsmeldung betreffend das Wohlergehen einer Person eingeht, kann der RSD mit der Abklärung beauftragt werden.
    Eine Gefährdungsmeldung kann telefonisch oder schriftlich durch jedermann bei der Vormundschafts-behörde der Wohnsitzgemeinde deponiert werden.

Im Auftrag der Vormundschaftsbehörden oder der Gerichte übernehmen wir ausserdem folgende Aufgaben:

  • Abklärungen  im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz, Vaterschaft, Sorgerechtsregelung und Adoption
  • Regelung der Unterhaltsansprüche und des Besuchsrechts
  • Führen von Mandaten (Vormundschaften, Beistandschaften etc.)

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